§1 Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der Innoways UG im Bereich der Transportlogistik sowie der Vermittlung von Subunternehmern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Innoways UG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vermittlung von Subunternehmern
Innoways UG tritt bei Vermittlungsgeschäften lediglich als Makler zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Subunternehmer auf. Ein Beförderungsvertrag kommt in diesem Fall direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer zustande.
Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Innoways UG haftet nicht für das Verschulden des vermittelten Unternehmers bei der Durchführung des Transports.
Hinweis: Die Vermittlungsgebühr ist bei erfolgreichem Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Subunternehmer sofort fällig.
§3 Transportleistungen und Durchführung
Soweit Innoways UG selbst als Frachtführer auftritt, gelten die Bestimmungen des HGB sowie die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) in der jeweils neuesten Fassung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen. Innoways UG übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Verladungssicherheit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Innoways UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
§5 Haftungsbeschränkung
Innoways UG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungshöchstbeträge der ADSp bleiben unberührt.
Stand: Januar 2024